allgemeine geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der JKTattoo, Inhaber Jakob Klein, Neutorstraße 14a, 97070 Würzburg (nachfolgend: JKTattoo) und deren Kunde bzw. Kundin (nachfolgend: Kunde).
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Anbringung einer Tätowierung beim Kunden. Hierbei handelt es sich um ein Motiv, das mit Tätowierfarbe in die zweite Hautschicht gestochen wird.
Im Vertrag sind folgende Leistungen beinhaltet: Beratung, Anfertigung des Motives, Tätowierung, Nachbesprechung und ein ggf. erforderlicher Nachstechtermin.
§ 3 Vergütung
Mit Buchung eines Tätowierungstermins fällt eine Buchungsgebühr an, die auf eine spätere Tätowierungsgebühr angerechnet wird.
Für die Leistungserbringung gemäß § 2 berechnet JKTattoo eine Tätowierungsgebühr. Die Tätowierungsgebühr richtet sich nach einem Stundensatz oder einem Tagessatz.
Im Fall der online-Buchung geben wir mit Bekanntgabe eines Termins, bei Vor-Ort-Buchung im Tätowierungsvertrag zunächst einen verbindlichen Kostenrahmen mit dem gültigen Stunden- oder Tagessatz an. Die Höhe des endgültigen Preises richtet sich nach der Dauer der Tätowierarbeit. Angefangene Stunden werden auf die nächste Viertelstunde aufgerundet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 4 persönliche Eignung
Der Kunde muss volljährig sein. Es dürfen beim Kunden keine körperlichen oder geistigen Einschränkungen bestehen, die der Durchführung einer Tätowierung entgegenstehen oder mit unvertretbaren Risiken verbunden wäre.
Folgende Einschränkungen beim Kunden stellen stets, aber nicht abschließend, einen Ausschlussgrund dar:
Schwangerschaft, Hämophilie (Bluterkrankheit), Hepatitis, HIV, Leukämie, Krebs, Diabetes, Herzklappenfehler, Metallallergie, akute Infektionen (z.B. Corona, Bronchitis, grippaler Infekt) sowie Hautunverträglichkeiten im zu tätowierenden Bereich (z.B. Schuppenflechte oder Neurodermitis).
Die Durchführung einer Tätowierung bei Bestehen der genannten Krankheiten bzw. Einschränkungen kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen bis hin zum Tod nach sich ziehen!
Der Kunde ist verpflichtet, vor Durchführung der Tätowierung eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben und einen Anamnesebogen wahrheitsgemäß auszufüllen. Die Nichtabgabe der Einwilligungserklärung bzw. die Nichtbeantwortung des Anamnesebogens oder einzelner Fragen hierzu berechtigt JKTattoo, die Tätowierung zu verweigern. In diesem Fall behält JKTattoo seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in Höhe der Untergrenze des in der Terminmitteilung genannten Kostenrahmens der Tätowierungsgebühr (Mindestvergütung). Hiervon sind die Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Verwendung dieses Termins sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei mit 10 % der Mindestvergütung pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. JKTattoo steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
§ 5 Haftung
JKTattoo haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet JKTattoo für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JKTattoo beruhen, sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von JKTattoo beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von JKTattoo steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§ 6 Kündigung
Wird der Vertrag vom Kunden ohne Grund gekündigt, so erhält JKTattoo für die bis zur Kündigung ausgeführten und verwertbaren Leistungen die anteilige vereinbarte Vergütung. Für die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen steht JKTattoo die vereinbarte Vergütung in Höhe der Untergrenze des vorab genannten Kostenrahmens der Tätowierungsgebühr (Mindestvergütung) abzüglich der Vergütung gem. S.1 zu. Hiervon sind die Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Verwendung dieses Termins sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei mit 10 % der Mindestvergütung pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. JKTattoo steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
§ 7 Urheberrecht
Selbstgezeichnete Tattoovorlagen sind Eigentum von JKTattoo und dürfen nur nach Absprache mit JKTattoo weiter verwendet oder mitgenommen werden. Des Weiteren bleibt das Recht des Urhebers beim Urheber. Der Kunde erhält keine Rechte für die Motive. Der Kunde willigt mit der Anerkenntnis dieser AGB ein, dass Bildmaterial z.B. zu Werbezwecken veröffentlicht werden darf.
Sofern der Kunde eigene Tattoovorlagen mitbringt und diese als Vorlage für die Tätowierung dienen, hat er etwaige Urheberrechte Dritter zu beachten und im Falle einer Verletzung solcher Urheberrechte Dritter JKTattoo von Ansprüchen Dritter freizustellen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Buchungsgebühr bei online-Buchung, Folgen der Nichtwahrnehmung eines gebuchten Termins, Stornierung
- Nach Erhalt Ihrer Terminanfrage entscheiden wir, ob wir Ihnen einen Tattoo-Termin anbieten können. Ist dies der Fall, teilen wir Ihnen einen Termin und einen Kostenrahmen der Kosten der Tätowierung (Tätowierungsgebühr) verbindlich mit. Der Mitteilung ist eine Rechnung über eine mit der Buchung fällig werdende Buchungsgebühr in Höhe von € XXX,XX (inklusive Mehrwertsteuer) beigefügt. Mit der Bezahlung der Rechnung buchen Sie den von uns angebotenen Tattoo-Termin verbindlich. Die Bezahlung der Rechnung und damit die Buchung des Ihnen angebotenen Buchungstermins hat binnen fünf Werktagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Die Buchungsgebühr wird auf die spätere Tätowierungsgebühr angerechnet.
- Für den Fall einer gewünschten Umbuchung des Tattoo-Termins mindestens zwei Wochen vor dem gebuchten Termin sind wir darum bemüht, Ihnen einen neuen Tattoo-Termin anzubieten. Ein Anspruch auf eine Umbuchung des Tattoo-Termins besteht jedoch nicht. Sofern Sie den Ihnen angebotenen neuen Tattoo-Termin anschließend verbindlich buchen, wird die bereits geleistete Buchungsgebühr auf die fällige neue Buchungsgebühr angerechnet.
- Sollte der von Ihnen gebuchte Tattoo-Termin aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht zustande kommen und ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart worden sein, behalten wir trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in Höhe der Untergrenze des in der Terminmitteilung genannten Kostenrahmens der Tätowierungsgebühr (Mindestvergütung). Hiervon sind die Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Verwendung dieses Termins sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei mit 10 % der Mindestvergütung pauschaliert werden. Ihnen steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Uns steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. Die Buchungsgebühr wird auf unseren Zahlungsanspruch aus S.1 angerechnet.
- Für den Fall einer Stornierung des Tattoo-Termins mindestens zwei Wochen vor dem gebuchten Termin erhalten Sie einen Gutschein in Höhe der gezahlten Buchungsgebühr; ferner verzichten wir für diesen Fall auf die Geltendmachung der Kosten gem. vorstehendem Abs.3. Die Stornierung hat in Textform an die Mailadresse jktattoo.wue@gmail.com oder per Post an die Anschrift JKTattoo, Neutorstr. 14a, 97070 Würzburg zu erfolgen.